Mit US-iPad auf deutschen AppStore und iTunes zugreifen
Apple hat in den frühen Morgenstunden seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den deutschen iTunes-Store geändert. Kunden, die entsprechende Inhalte herunterladen möchten, müssen den neuen AGBs vor Beginn des Downloads zustimmen. Die Änderungen betreffen insbesondere den iBookStore, der ab dem 28. Mai – pünktlich zum Verkaufsstart des Apple iPad – auch hierzulande verfügbar sein wird. Demnach können Anwender ein im Shop erworbenes eBook “bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten iPhone OS basierenden Geräten, einschließlich eines iPad”, zu speichern. Zudem steht der iBookStore nur für Kunden ab 13 Jahren zur Verfügung. Viel interessanter an der AGB-Änderung ist allerdings die Möglichkeit, dass Besitzer eines US-iPad seit heute mit ihrem deutschen iTunes-Account auch auf den deutschen AppStore zugreifen können und nicht wie bisher, über ihren US-Account auf die Apple-Inhalte zugreifen müssen.
Nutzungsregeln
(i) Ihre Nutzung der Produkte setzt die vorherige Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung voraus.
(ii) Sie dürfen die Produkte nur zu persönlichen nicht-kommerziellen Zwecken nutzen.
(iii) Sie haben die Möglichkeit, Produkte von bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten iPhone OS basierenden Geräten, einschließlich eines iPad, zu speichern.
(iv) Sie haben die Möglichkeit, die Produkte zu einem beliebigen Zeitpunkt auf fünf verschiedenen Geräten (z.B. einem Computer), auf denen die iTunes-Anwendung installiert ist, zu speichern.
(v) Sie erklären, dass Sie weder selbst versuchen, noch andere Personen dazu ermutigen oder dabei unterstützen werden, technische Sicherheitsvorkehrungen oder Software, die Teil des iBookstore sind oder die der Verwaltung dieser Nutzungsregeln dienen, zu umgehen oder zu verändern.
(vi) Die Lieferung von Produkten gewährt Ihnen keine werberechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten.
(vii) Es ist Ihnen gestattet, Produkte von mindestens einem autorisierten iTunes-Gerät auf Geräte mit manuellem Synchronisierungsmodus manuell zu synchronisieren, soweit das betreffende Produkt auf dem ursprünglich autorisierten iTunes-Gerät mit einem Konto assoziiert ist; in diesem Zusammenhang ist das ursprünglich autorisierte iTunes-Gerät dasjenige Gerät, das zuerst mit diesem Gerät synchronisiert wurde, oder dasjenige Gerät, das Sie danach als das Gerät ausgewählt haben, mit dem die iTunes-Anwendung primär genutzt wird.
Update: Engadget berichtet, dass auch iPad-Nutzer aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Schweiz und Italien sowie aus Australien mit ihren importierten Tablets auf den jeweilgen AppStore / iTunes-Angebot zugreifen können.
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